Weitere Entscheidung unten: KG, 30.11.2010

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 05.01.2011 - 12 W 296/10   

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https://dejure.org/2011,10753
OLG Oldenburg, 05.01.2011 - 12 W 296/10 (https://dejure.org/2011,10753)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.01.2011 - 12 W 296/10 (https://dejure.org/2011,10753)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Januar 2011 - 12 W 296/10 (https://dejure.org/2011,10753)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 GBO; § 876 S. 1 BGB; § 877 BGB
    Aus dem Schutzzweck der §§ 877, 876 BGB folgt das Nichterfordernis der Zustimmung eines Dritten im Falle der fehlenden Berührung seiner dinglichen Rechtsstellung durch die Änderung des Grundbuchs; Erfordernis der Zustimmung eines Dritten zur Grundbuchänderung im Falle der ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 876, 877; WEG § 8; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
    Kein Zustimmungserfordernis des Grundpfandrechtsgläubigers bei Begründung von Wohnungseigentum gem. § 8 WEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aus dem Schutzzweck der §§ 877, 876 BGB folgt das Nichterfordernis der Zustimmung eines Dritten im Falle der fehlenden Berührung seiner dinglichen Rechtsstellung durch die Änderung des Grundbuchs; Erfordernis der Zustimmung eines Dritten zur Grundbuchänderung im Falle der ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 876, 877, GBO § 19, WEG § 8
    Zustimmung des Dritten i.S.d. §§ 877, 876 Satz 1 BGB ist unnötig, wenn seine dingliche Rechtsstellung durch die Änderung nicht nachteilig berührt wird

  • notar-drkotz.de

    Zustimmung des Grundpfandrechtsgläubigers zur Begründung von Wohnungseigentum

  • rechtspflegerforum.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufteilung in Wohnungseigentum: Zustimmung des Dritten nötig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Gläubigerzustimmung bei Aufteilung

  • blog.de (Kurzinformation)

    Grundpfandrechtsgläubiger müssen der Begründung von Wohnungseigentum nicht zustimmen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Zustimmung von Grundpfandrechtsgläubigern zur einseitigen Begründung von Wohnungseigentum erforderlich! (IMR 2011, 292)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 492
  • ZfIR 2011, 254
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.01.2011 - 12 W 296/10
    Wird das Grundstück, das mit dem Recht eines Dritten belastet ist, als Ganzes durch den Eigentümer in Wohnungseigentum aufgeteilt, ist eine Zustimmung des Dritten nicht erforderlich, weil sich an dem Haftungsobjekt als Ganzem nichts ändert und deshalb auch keine Schmälerung der Haftungsgrundlage eintritt (BGH NJW 1968, 499 [BGH 17.01.1968 - V ZB 9/67] ; OLG Frankfurt RPleger 1997, 374; BayObLG NJW 1958, 2016, 2017 [BGH 10.10.1958 - V ZR 90/58] ; Schneider ZNotP 2010, 299 ; Demharter, GBO, 27. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 17; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. § 8 Rn. 7; Bärmann/Armbrüster, WEG, 11. Aufl. § 2 Rn. 23).
  • KG, 30.11.2010 - 1 W 455/10

    Grundbucheintragung: Erforderlichkeit der Zustimmung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.01.2011 - 12 W 296/10
    Die Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG ist deshalb sachenrechtlich kein zutreffender Anknüpfungspunkt für ein eventuelles Zustimmungserfordernis Drittberechtigter ( KG vom 30.11.2010 - 1 W 455/10 ; MüKo/Commichau, BGB, 5. Aufl. § 8 WEG Rn. 9; Schneider ZNotP 2010, 299, 302 ; ders, ZNotP 2010, 387 ; a. A. Palandt//Bassenge, BGB, 70. Aufl. § 3 WEG Rn. 1; Kesseler NJW 2010, 2317, 2318; ders. NJOZ 2010, 1466).
  • BGH, 10.10.1958 - V ZR 90/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.01.2011 - 12 W 296/10
    Wird das Grundstück, das mit dem Recht eines Dritten belastet ist, als Ganzes durch den Eigentümer in Wohnungseigentum aufgeteilt, ist eine Zustimmung des Dritten nicht erforderlich, weil sich an dem Haftungsobjekt als Ganzem nichts ändert und deshalb auch keine Schmälerung der Haftungsgrundlage eintritt (BGH NJW 1968, 499 [BGH 17.01.1968 - V ZB 9/67] ; OLG Frankfurt RPleger 1997, 374; BayObLG NJW 1958, 2016, 2017 [BGH 10.10.1958 - V ZR 90/58] ; Schneider ZNotP 2010, 299 ; Demharter, GBO, 27. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 17; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. § 8 Rn. 7; Bärmann/Armbrüster, WEG, 11. Aufl. § 2 Rn. 23).
  • OLG München, 18.05.2011 - 34 Wx 220/11

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Zustimmung des Grundpfandrechtsgläubigers bei

    Die Begründung von Wohnungseigentum in Form der Teilung durch den Eigentümer unterliegt auch mit Rücksicht auf die Rangklassenprivilegierung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG nicht dem Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtsgläubigern (Anschluss an KG vom 30.11.2010 - 1 W 455/10, 1 W 468/10 - und OLG Oldenburg vom 5.1.2011 - 12 W 296/10, je ZfIR 2011, 254).

    Der Rechtsprechung des Kammergerichts (ihm folgend OLG Oldenburg vom 5.1.2011 = ZfIR 2011, 254) könne nicht beigetreten werden.

    9 c) Demgegenüber hält die Rechtsprechung (KG und OLG Oldenburg jeweils ZfIR 2011, 254; ferner Schneider ZNotP 2010, 299; Heinemann ZfIR 2011, 255 f.) auch nach der Novellierung daran fest, dass die Zustimmung Dritter im Sinn von § 877 i.V.m. § 876 Satz 1 BGB bei Teilung des Grundstücks durch den Eigentümer nicht notwendig ist.

  • OLG Celle, 04.05.2012 - 4 W 82/12

    Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandgläubiger zur Begründung von

    Die Oberlandesgerichte Oldenburg (BeckRS 2011, 07289) sowie München (ZfIR 2011, 571) und ihnen folgend kürzlich auch ausdrücklich der Bundesgerichtshof (BeckRS 2012, 06011) haben dagegen für den auch hier vorliegenden Fall, dass das Grundpfandrecht bis zur Teilung auf dem gesamten Grundstück lastet, die Zustimmung der Grundpfandgläubiger für nicht erforderlich erachtet.
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Rechtsprechung
   KG, 30.11.2010 - 1 W 455/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4477
KG, 30.11.2010 - 1 W 455/10 (https://dejure.org/2010,4477)
KG, Entscheidung vom 30.11.2010 - 1 W 455/10 (https://dejure.org/2010,4477)
KG, Entscheidung vom 30. November 2010 - 1 W 455/10 (https://dejure.org/2010,4477)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 41 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    WEG § 8; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2; GBO §§ 15, 18, 19
    Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger bei der Begründung von Wohnungseigentum

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 WoEigG, § 10 Abs 1 Nr 2 ZVG
    Grundbucheintragung: Erforderlichkeit der Zustimmung des Grundpfandrechtgläubigers zur Begründung von Wohnungseigentum

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 8; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
    Kein Zustimmungserfordernis der dinglich Berechtigten bei Aufteilung in Wohnungseigentum durch alleinigen Eigentümer

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zur Begründung von Wohnungseigentum durch den Grundstückseigentümer

  • zfir-online.de

    WEG § 8; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
    Kein Zustimmungserfordernis des Grundpfandrechtsgläubigers bei Teilung des Grundstücks durch den Eigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Zustimmung von Grundpfandrechtsgläubigern bei Begründung von Wohneigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 8; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
    Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zur Begründung von Wohnungseigentum durch den Grundstückseigentümer

  • ibr-online

    Zustimmung der dinglich Berechtigten bei Aufteilung nötig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 41 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    WEG § 8; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2; GBO §§ 15, 18, 19
    Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger bei der Begründung von Wohnungseigentum

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zustimmung dinglich Berechtigter bei Aufteilung in Wohnungseigentum nötig? (IMR 2011, 110)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2011, 202
  • ZfIR 2011, 254
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82

    Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 455/10
    Dabei muss nur eine rechtliche, nicht eine lediglich wirtschaftliche Beeinträchtigung mit Sicherheit auszuschließen sein (BGHZ 91, 343 = NJW 1984, 2409; OLG Hamm, OLGZ 1989, 160; BayObLG, …
  • OLG Hamm, 10.01.1989 - 15 W 347/88

    Zustimmung dinglich Berechtigter zur Grundbucheintragung von

    Auszug aus KG, 30.11.2010 - 1 W 455/10
    Dabei muss nur eine rechtliche, nicht eine lediglich wirtschaftliche Beeinträchtigung mit Sicherheit auszuschließen sein (BGHZ 91, 343 = NJW 1984, 2409; OLG Hamm, OLGZ 1989, 160; BayObLG, …
  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 95/11

    Grundbuchverfahrensrecht: Erfordernis der Zustimmung der

    Daran, dass die Begründung von Wohnungseigentum nicht der Zustimmung der Grundpfandgläubiger bedarf, deren Rechte auf dem gesamten Grundstück lasten, hat sich durch die Einführung des Rangklassenprivilegs für rückständiges Wohngeld in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26. März 2007 (BGBl I S. 370) nichts geändert (im Ergebnis ebenso: KG, ZfIR 2011, 254; OLG Oldenburg, Rpfleger 2011, 318; OLG München, NJW 2011, 3588; Schneider, ZNotP 2010, 299; Heinemann, ZfIR 2011, 255, 256; aA Kesseler in Timme, WEG, § 3 Rn. 30; ders., NJW 2010, 2317; wohl auch Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 8 WEG Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 20 W 69/11

    Erforderlichkeit der Zustimmung der Gläubiger bei Aufteilung nach § 8 WEG

    Diese Auffassung hat die Rechtspflegerin in einer weiteren Zwischenverfügung vom 27.12.2010 auch nach Vorlage eines Beschlusses des KG vom 30.11.2010 -1 W 455/10-, worin keine Zustimmungsbedürftigkeit angenommen wurde, aufrechterhalten mit Ausnahme der zwischenzeitlich vorgelegten Zustimmung der B-Bank.

    12 Soweit trotzdem die Kausalität der Aufteilung als solcher für die Befriedigungsverschlechterung deshalb verneint wird, weil mit der Aufteilung noch keine Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht, sondern im Fall der Vorratsteilung nach § 8 WEG erst die Eintragung eines weiteren Wohnungseigentümers im Grundbuch die Gemeinschaft entstehen lässt (KG Beschl. v. 30.11.2010 -1 W 455/10- ZWE 2011, 81; Schneider ZNotP 2010, 299, 302 und 387, 388), greift diese Begründung nach Auffassung des Senats zu kurz, da sie nicht die Haftungsverhältnisse in der werdenden Gemeinschaft berücksichtigt.

  • OLG München, 18.05.2011 - 34 Wx 220/11

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Zustimmung des Grundpfandrechtsgläubigers bei

    Die Begründung von Wohnungseigentum in Form der Teilung durch den Eigentümer unterliegt auch mit Rücksicht auf die Rangklassenprivilegierung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG nicht dem Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtsgläubigern (Anschluss an KG vom 30.11.2010 - 1 W 455/10, 1 W 468/10 - und OLG Oldenburg vom 5.1.2011 - 12 W 296/10, je ZfIR 2011, 254).

    Verwiesen wird auf die dieser Auffassung entgegenstehende Rechtsprechung (KG vom 30.11.2010 = ZWE 2011, 81 = ZfIR 2011, 254).

  • OLG Oldenburg, 05.01.2011 - 12 W 296/10

    Aus dem Schutzzweck der §§ 877, 876 BGB folgt das Nichterfordernis der Zustimmung

    Die Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG ist deshalb sachenrechtlich kein zutreffender Anknüpfungspunkt für ein eventuelles Zustimmungserfordernis Drittberechtigter ( KG vom 30.11.2010 - 1 W 455/10 ; MüKo/Commichau, BGB, 5. Aufl. § 8 WEG Rn. 9; Schneider ZNotP 2010, 299, 302 ; ders, ZNotP 2010, 387 ; a. A. Palandt//Bassenge, BGB, 70. Aufl. § 3 WEG Rn. 1; Kesseler NJW 2010, 2317, 2318; ders. NJOZ 2010, 1466).
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